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Als Betreuer ein Haus verkaufen: Ein Leitfaden von Gutachtenerstellung bis Kaufabwicklung

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Als Berufsbetreuer obliegt Ihnen eine große Verantwortung. Diese müssen Sie durch ein Dickicht von rechtlichen Vorschriften und verschiedenen, teils widersprüchlichen Erwartungen hindurch tragen.

Und wollen es vermutlich auch, da Ihnen die von Ihnen betreuten Personen am Herzen liegen.

Eine große Entscheidung steht immer dann an, wenn diese Frage auftaucht: Kann die Ihnen anvertraute Person noch selbstständig in der eigenen Immobilie leben? Oder ist das – auch mit zusätzlichem Pflegepersonal – nicht mehr verantwortbar?

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Hinweis: Wenn Sie keine Informationen brauchen, sondern auf der Suche nach Unterstützung sind, klicken Sie hier.

Der lange Weg zum Immobilienverkauf einer betreuten Person

Natürlich wollen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen betreute Person so lange wie möglich in der vertrauten Wohnumgebung leben kann.

Aber irgendwann ist es dann doch so weit: Der Umzug Ihrer Betreuungsperson in ein Pflege- oder Seniorenheim.

Teil dieses Umzugs ist immer die Überlegung, wie der neue Wohnplatz finanziert werden soll. Oft haben betreute Personen nur ein kleines Einkommen, z.B. aus einer Rente. Und manchmal auch noch ein kleines Vermögen, das allerdings meist schnell aufgebraucht ist.

Spätestens dann muss geklärt werden, ob zur Finanzierung der Pflege auf den Wert des Wohneigentums zurückgegriffen wird.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Infos an die Hand, um Ihnen diesen Teil Ihrer Arbeit so gut es geht zu erleichtern. Beginnen wir mit einer Übersicht:

Wie läuft der Hausverkauf für eine betreute Person ab?

Und welche Schwierigkeiten warten auf diesem Weg? Hier eine kurze Übersicht:

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    Schritt 1: Das Verkehrswertgutachten

    Zunächst muss ein Gutachten erstellt werden und entsprechend ein Gutachter gefunden werden. Vermutlich haben Sie im Netz schon einmal recherchiert und sind schnell fündig geworden.

    Der Dämpfer kam dann mit der Info zur Bearbeitungszeit: Wege zum Gutachten in unter 6 Monaten sind leider selten. Einen schnelleren Weg finden Sie hier.

    Schritt 2: Verkaufsvorbereitung

    Im besten Fall führt der Immobilienvermittler parallel zur Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens bereits einige Grundlagenermittlungen durch.

    Das stellt sicher, dass bei Fertigstellung des Gutachtens sofort mit der Vermarktung begonnen werden kann. 

    Schritt 3: Verkauf der Immobilie

    Nun geht es ans Eingemachte:

    Der Verkauf der Immobilie muss zeitnah, professionell und zuverlässig abgewickelt werden. Hier steht eine aufwändige Abstimmung mit verschiedenen Kooperationspartnern an. Hausverwalter, Handwerker, Gärtner, Haushaltsauflöser müssen erst kontaktiert und dann koordiniert werden.

    Darüber hinaus fallen für den Immobilienvermittler folgende Aufgaben an:

    1. Das Immobilienangebot muss online präsentiert werden
    2. Es müssen Exposés an Interessent*innen versandt werden
    3. Es werden Besichtigungstermine durchgeführt,
    4. Es werden (Preis-)Verhandlungen geführt
    5. Abstimmungen mit dem Notar finden statt
    6. Sämtliche Behördengänge vom Einholen des Grundbuches beim zuständigen Amtsgericht bis hin zur Einsicht der Bauunterlagen beim Bauamt/Baukatenarchiv werden durchgeführt

    Wichtig ist hier, dass alle Vorgänge transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, um externen Prüfungen standhalten zu können. Auch für den Betreuer selbst und für mögliche Verwandten der betreuten Person sollten alle Vorgänge nachvollziehbar sein.

    Im Anschluss wird der Betreuer den Kaufvertrag stellvertretend für seinen Betreuten unterzeichnen.

    Schritt 4: Genehmigung des Kaufvertrages

    Das mittlerweile erstellte Gutachten wird jetzt gemeinsam mit dem Kaufvertrag der Immobilie beim zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht eingereicht.

    Hier wird geprüft, ob Sie als Betreuer im Sinne des Betreuten gehandelt haben. Auch das Gutachten selbst sollte das natürlich zweifelsfrei deutlich machen – vor allem, was die Berechnung des Immobilienwertes betrifft. Dieser sollte mindestens auf dem Niveau des Verkehrswertes, besser aber darüber liegen.

    Wenn gewährleistet ist, dass die Interessen der betreuten Person angemessen berücksichtigt wurden, steht die Chance gut, dass das Gutachten abschließend von Richter- oder Rechtspflegeseite genehmigt wird.

    Damit wurde der Immobilienverkauf dann erfolgreich abgeschlossen.

    Hierzu eine Anmerkung in eigener Sache:

    Wir haben uns darauf spezialisiert, Betreuern kurzfristig Verkehrswertgutachten erstellen zu können. Hier zähle ich auf meinen langjährigen Partner Dipl.-Ing Michael Norenberg, der als Immobiliengutachter mit schnellen Bearbeitungszeiten und umfangreichen Fachkenntnissen glänzt und Ihre Situation ebenfalls gut kennt.

    Er erstellt das Gutachten und wir koordinieren den gesamten Prozess. Da wir als eingespieltes Team arbeiten, können wir zusätzlich die Bearbeitungszeit reduzieren und eine reibungslose Abwicklung aus einer Hand sicherstellen.

    So entsteht für Sie in kurzer Zeit ein Gutachten, das vor deutschen Gerichten ausnahmslos anerkannt wird. Und in dem deutlich sichtbar ist, dass es die Interessen der betreuten Person in den Vordergrund stellt. Wir bieten zudem die Sicherheit der Übernahme der Aushandlung der Vertragskonditionen, sodass Sie als Betreuer im Nachgang keine Unstimmigkeiten mit der Rechtspflege bekommen werden.

    Hier noch einmal alle Ihre Vorteile im Überblick

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      Seriöses Gutachten fürs Betreuungsgericht inklusive Verkaufsabwicklung aus einer Hand.

      Ich betreue den Prozess und mein Partner Diplom Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Dipl. Ing. Michael Norenberg.

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      Sie haben kompetente und erfahrene Ansprechpartner für alle Fragen, die während des Verkaufsprozesses auftauchen.

      Einfach gesagt: Um mehr als die Anschrift und den Zugang zum Objekt müssen Sie sich nicht kümmern. Wir sparen Ihnen die Zeit, die Sie in die optimale Vertretung der Betreuten investieren können.

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      Alle vermarktungsrelevanten Unterlagen beschaffen wir oder veranlassen deren Erstellung.

      Das heißt für Sie: Keine Behördengänge, kein aufwändiges Einholen von Grundbuch und Flurkarte sowie kein Besuch des Bauaktenarchivs.

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      Wir arbeiten zusätzlich mit kompetenten Partnern, die den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis erstellen, welcher im Rahmen des Verkaufsprozesses zwingend erforderlich ist.

      Ich übernehme zudem das Erstellen der Exposés, Fotos etc. Besichtigungstermine, die kompletten Verkaufsverhandlungen bis zur Unterschrift beim Notar und auch darüber hinaus gehende Betreuung der Verkaufsbeteiligten.

      Ihr schnellster Weg zum professionellen Gutachten: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder hinterlassen Sie eine Rückrufbitte

      Oder:

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